Aufnahme und Kosten
Aufnahmebedingungen
Die folgenden drei Voraussetzungen gelten für die Aufnahme zur Ausbildung zum Arbeitsagogen IfA bzw. zur Arbeitsagogin IfA:
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Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
allgemeinbildender Abschluss auf Sekundarstufe 2 (z. B. Matura) und mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
Abschluss auf der Tertiärstufe (z. B. Fachhochschule, Universität) und mindestens dreijährige Berufspraxis -
Arbeitsagogische Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten bei Ausbildungsbeginn
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Arbeitsagogische Tätigkeiten von mind. 60 Prozent in der aktuellen Stellenbeschreibung
oder
Bestätigung des Arbeitgebers, dass während der Ausbildung arbeitsagogische Tätigkeiten von mindestens 60% in einem anerkannten arbeitsagogischen Berufsfeld ausgeführt werden können.
Bewerberinnen und Bewerber, welche die formalen Aufnahmebedingungen unter Punkt 1 nicht erfüllen, können beim Institut für Arbeitsagogik ein entsprechendes Gleichwertigkeitsgesuch stellen.
Aufnahmeverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, welche die formalen Aufnahmebedingungen oder die Bedingungen gemäss Gleichwertigkeitsgesuch erfüllen, können sich für die Ausbildung am Institut für Arbeitsagogik bewerben. Nach Eintreffen der vollständigen Bewerbungsunterlagen laden wir Sie zu einer Abklärung der Ausbildungsvoraussetzungen ein. Diese erhebt ein grobes Bild des sozialen und beruflichen Potenzials sowie der Ausbildungsvoraussetzungen. Den Entscheid über die Aufnahme teilen wir innerhalb von zwei Wochen nach der Abklärung schriftlich mit.
Ausbildungskosten
Aufnahmeverfahren: CHF 290.–
Ausbildung in Seminarwochen: CHF 17’400.–
Ausbildung in Tagesseminaren: CHF 17'400.-
Bei der Ausbildung in Seminarwochen betragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den Seminarzentren jährlich zwischen CHF 3’200.– bis 4’000.– (je nach Komfortkategorie).
Hinzu kommen bei beiden Ausbildungsformen Kosten für Literatur und Lernmaterialien von ca. CHF 500.–.
Änderungen der Ausbildungskosten bleiben vorbehalten. Die Rahmenbedingungen der Ausbildung sind in den Allgemeinen Ausbildungsbedingungen festgehalten.