Praxisausbildung
Die Ausbildung zur Arbeitsagogin, zum Arbeitsagogen ist ohne Praxisfeld nicht denkbar. Damit Studierende die beruflichen Handlungskompetenzen erwerben können, brauchen sie verschiedene Situationen im Praxisfeld, die sie bewältigen und reflektieren können. Die Praxisausbildung spielt somit bei der Entwicklung der Berufskompetenz und der Berufsidentität eine entscheidende Rolle.
Entsprechend ist eine arbeitsagogische Tätigkeit in der Praxis in der Regel von mindestens 60% gefordert.
Die Gestaltung der Lernkooperation in der Dualen Ausbildung zur Arbeitsagogin, zum Arbeitsagogen zwischen Institut und Praxis ist in den Richtlinien Praxisausbildung festgelegt. Praxisorganisationen, welche einen Ausbildungsplatz für Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen anbieten, finden darin die wichtigsten Rahmenbedingungen zur Praxisausbildung von Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsagogik IfA.