Anmeldung und Kosten

Aufnahmebedingungen
Die folgenden Voraussetzungen gelten für die Aufnahme zur Ausbildung zum Arbeitsagogen*in IfA:

  1. Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gymnasialen Maturität oder Fachmaturität
  2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Grundbildung
  3. Arbeitsagogische Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten bei Ausbildungsbeginn
  4. Begleitende arbeitsagogische Tätigkeiten von mind. 60 % während der Ausbildung

Bewerberinnen und Bewerber, welche die formalen Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, können beim Institut für Arbeitsagogik ein entsprechendes Gleichwertigkeitsgesuch stellen.

Aufnahmeverfahren
Bewerber*innen, welche die Aufnahmebedingungen oder die Bedingungen gemäss Gleichwertigkeitsgesuch erfüllen, können sich für die Ausbildung am Institut für Arbeitsagogik bewerben. Die vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen:

Anmeldeunterlagen

Nach Eintreffen der vollständigen Bewerbungsunterlagen laden wir Sie zu einer Standortbestimmung ein (Abklärung der Ausbildungsvoraussetzungen und Diskussion der Ausbildungsziele).

Ausbildungskosten
Aufnahmeverfahren: CHF 290.–

Kurskosten Seminarwochen:  CHF 16’900.–
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den Seminarzentren betragen für die gesamte Ausbildung zwischen CHF 5’200.– bis 7’800.– (je nach Komfortkategorie) und werden vor Ort beglichen.

Kurskosten Tagesseminare: CHF 16’900.–
Neben den Kosten für die Anreise und Verpflegung pro Seminartag, fallen für die Blockwoche einmalige Kosten zwischen CHF 600.– bis 1000.– (je nach Komfortkategorie) an. Diese werden vor Ort beglichen

Hinzu kommen bei beiden Ausbildungsformen Kosten für Literatur und Lernmaterialien von ca. CHF 500.–.

Ausbildungsbeiträge

Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt. Sie können nach Teilnahme an der eidgenössischen Prüfung - unabhängig vom Prüfungserfolg - einen entsprechenden Antrag beim Bund einreichen. Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden selber an die Kursanbieter bezahlt wurden (Subjektorientierung). Den Absolvierenden werden maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Nicht eingeschlossen sind die Prüfungsgebühren für die eidg. Prüfung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes (SBFI)