Ausbildungsbeiträge

Subjektfinanzierung

Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt (Subjektfinanzierung). Sie können nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung - unabhängig vom Prüfungserfolg - einen entsprechenden Antrag beim Bund einreichen.
Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden (Subjektorientierung). Den Absolvierenden werden maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Nicht eingeschlossen sind die Prüfungsgebühren für die Höhere Fachprüfung.

Die Ausbildung am IfA ist in die Liste der anerkannten Vorbereitungskurse aufgenommen Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste). Studierende sind somit grundsätzlich zu Bundesbeiträgen berechtigt, unter der Bedingung, dass sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Ab wann gibt es die Unterstützung?
Sie können Bundesbeiträge beantragen, wenn Sie nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolvieren. Der vorbereitende Kurs muss nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben und darf nicht kantonal subventioniert sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes (SBFI), siehe unter Dokumente rechts.