Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s Kurse

  • Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da die Teilnehmerzahl in der Regel auf 16 Personen beschränkt ist. Bei Überbuchungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eine Warteliste geführt. Wir garantieren die Durchführung ab 6 TN. Abweichungen sind bei den jeweiligen Angeboten vermerkt.

  • Über die definitive Durchführung entscheiden wir bis spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn.

  • Eine Abmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Für Abmeldungen verrechnen wir folgende Kosten:

    • bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 50 Bearbeitungsgebühr
    • ab 29 Kalendertage vor Kursbeginn: 100 % des Kursgeldes

    Der Verhinderungsgrund spielt keine Rolle, die Annullierungsbedingungen gelten auch bei Krankheit und Unfall. Es ist jedoch möglich, ohne Mehrkosten, vor dem Kursstart eine/n Ersatzteilnehmer/in für den gebuchten Weiterbildungskurs zu stellen. Zu Ihrem Schutz weisen wir Sie auf die Möglichkeit hin, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

  • Nachholen verpasster Kurstage ist nur im Krankheitsfall und bei Vorliegen eines Arztzeugnisses möglich. Bedingung ist ausserdem, dass die Weiterbildung im Folgejahr erneut durchgeführt werden kann und freie Plätze verfügbar sind. Umbuchungen verpasster Kurstage werden mit einer administrativen Pauschale von CHF 50 verrechnet.

  • In den Kurskosten sind die Kaffeepausen und Kursunterlagen inbegriffen. Verpflegung sowie Unterkunft sind nicht in den Kurskosten inbegriffen. Die Organisation und Bezahlung von Übernachtungen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*innen. Für die Kursgebühren gilt die übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen.

  • Falls nicht anderweitig erwähnt, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Kursbesuches, wenn Sie an mindestens 80 % der Kurslektionen teilgenommen haben.

  • Ihre Adressangaben werden in einer Liste zusammengestellt und den Kursleitenden vor Kursbeginn abgegeben. Die Datenschutzerklärung ifa regelt alles Weitere.

  • Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

  • Der Gerichtsstand ist Luzern.

AGB’s Lehrgänge für Arbeitsagog*innen

  • Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden. Die vollständigen Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eine Warteliste geführt.

  • Über die definitive Durchführung entscheiden wir bis spätestens 30 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn.

  • Wer nach Vertragsabschluss den Lehrgang nicht antritt, schuldet unabhängig vom vorliegenden Grund, die gesamten Lehrgangskosten, wenn kein Ersatz gefunden werden kann. Wer nach Lehrgangsbeginn den Lehrgang abbricht, schuldet unabhängig vom vorliegenden Grund die gesamten Ausbildungskosten. Es erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangskosten durch das ifa. Es ist jedoch möglich, ohne Mehrkosten eine/n Ersatzteilnehmer*in zu stellen. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.

    Die Reservation und Annullation der Übernachtungen in den Seminarzentren (Blockwochen) liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Sie erhalten vom ifa zu gegebener Zeit einen Zugangslink. Für Annullationen gelten die Bedingungen des jeweiligen Seminarzentrums. Die Bezahlung der Kosten für Übernachtung und Unterkunft erfolgt vor Ort.

  • Die Durchführungstermine und -orte aller Seminartage sind vor Lehrgangsstart ersichtlich. Verpasste Seminartage können nachgeholt werden. Das Nachholen ist – ausser im Krankheitsfall und bei Vorliegen eines Arztzeugnisses – kostenpflichtig.

  • In den Kosten sind die Aufwände für Fachliteratur, Unterkunft, Verpflegung und Rei-sespesen nicht enthalten. Für die Lehrgangskosten gilt die übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen.

  • Der Lehrgang schliesst mit dem «Diplom Arbeitsagog*in ifa» ab. Die Voraussetzungen bilden:

    • Kompetenznachweise erfüllt (4)
    • Besuch von 90% des Präsenzunterrichts
    • Supervisionen besucht (4)
    • Schluss-Assessment erfüllt
    • Leistungsnachweis Praxistransfer eingereicht
  • Die vom ifa ausgestellten Modulzertifikate bilden eine Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsprüfung für Arbeitsagog*innen mit FA. Ein Modulzertifikat wird ausgestellt, wenn der Kompetenznachweis erfüllt und die Anwesenheitspflicht von 90% der Präsenztage eingehalten sind.

  • Ihre Adressangaben sowie ein Foto werden in einer Teilnehmenden-Liste zusammengestellt und den Kursteilnehmer*innen und den Seminarleiter*innen vor Kursbeginn abgegeben. Die Datenschutzerklärung ifa regelt alles weitere.

  • Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Lehrgangsbedingungen bleiben vorbehalten.

  • Der Gerichtsstand ist Luzern.

AGB`s Schulungen

  • Das vorliegende Angebot tritt bei Unterzeichnung in Kraft. Die Termine sind verbindlich und können nur nach Rücksprache mit dem Institut für Arbeitsagogik ifa geändert werden. Der Auftrag endet mit der Abschlussevaluation.

  • Das Angebot kann bis zur Unterzeichnung jederzeit ohne Kostenfolge storniert werden. Bei einer Kündigung nach Unterzeichnung werden die effektiv entstandenen Aufwände in Rechnung gestellt. Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Auftragsbeginn, sind die vollständigen Kosten geschuldet.
    Falls die Schulung durch die Auftragnehmerin (Institut für Arbeitsagogik) aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden muss, wird ein Ersatztermin angeboten.
    Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • Die Leistungsabrechnung erfolgt spätestens am Ende des letzten Schulungstages im Kalenderjahr und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden.

  • Die Auftragnehmerin bewahrt Stillschweigen über sämtliche Daten und Informationen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Auftrages bekannt werden. Das «Merkblatt Datenschutz» finden Sie hier

  • Die im Rahmen dieses Auftrags verwendeten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschliesslich für interne Befähigungszwecke der Auftraggeberin genutzt werden.

  • Änderungen oder Anpassung des Vertrages bedürfen der Schriftform – gemeinsam unterzeichnet durch beide Parteien. Bei Unstimmigkeiten oder im Konfliktfall suchen die Unterzeichnenden zuerst das gemeinsame Gespräch.
    In Streitfällen ist der Gerichtsstand Luzern.
    Soweit nicht diese Vereinbarungen vorgehen, kommt das OR zur Anwendung.